Kennen Sie die Menschenrechte?

Die Freiheit der Bürger in Deutschland und Europa ist nach unserer Rechtauffassung akut gefährdet.

Der sogenannte EU-Haftbefehl erlaubt eine nahezu willkürliche Freiheitsberaubung.

Mit unserer gemeinnützigen Vereinsarbeit verfolgen wir ausschließlich rechtsstaatlich zugelassene Interessen und Ziele zur Förderung des demokratischen Staatswesens. Wir überprüfen für Bürger, die meinen, in ihren Grundrechten verletzt worden zu sein, die Wirksamkeit der Gesetze in der Praxis, da das Gesetz auch fehler- oder mangelhaft, oder in der Anwendung als legislatives UNRECHT falsch umgesetzt worden sein kann.

Dem Bürger wird in Deutschland effektiver Recht(s)schutz garantiert. Ohne diesen effektiven Recht(s)schutz ist die Verwirklichung der Menschenrechte auch nach völkerrechtlichen Verpflichtungen nach Art. 13 EMRK nicht möglich.

Unser gemeinnütziger Verein Zentralrat Deutscher Staatsbürger - Deutsches Zentrum für Menschenrechte e. V., Abk. ZDS - DZfMR, ist eine Menschenrechtsorganisation in Deutschland, deren Mitarbeiter sich für die Bürgerinnen und Bürger auf der Ebene von nationalem und inter-nationalem Recht für die Einhaltung der geltenden Recht-Ordnung im Zusammenhang mit der europäischen Menschenrechtskonvention zur Weiterentwicklung und Konsolidierung der demo-kratischen Stabilität in den europäischen Ländern einsetzt.

Mit Gründung unseres Vereins haben wir eine Institution geschaffen, die Behördenwillkür und Verstöße gegen das internationale Völkerrecht anprangert.

Die Bundesrepublik Deutschland ist kein souveräner Staat, sondern nach Art. 133 GG eine "Wirtschafts- und Verwaltungseinheit", in der die Bürger keine Staatsbürger, sondern zu Personal degradiert worden sind (Personalausweis). Dies ergibt sich aus dem Art. 146 GG, wenn eine BRD-Volksverfassung nicht existiert. Die Bundesrepublik Deutschland hat kein eigenes Staatsvolk, keinen Staatsgrund, keinen Friedensvertrag und auch keine Verfassung. Sie hat Deutschland im Auftrag der Siegermächte zu verwalten.

Alle Verwaltungsverfahren in der BRD müssen darum eigentlich nach Art. 100 GG ein Normenkontrollverfahren durchlaufen, insbesondere nach Art. 100 II GG. Es ergibt sich aus Art. 1 GG, daß das Menschenrecht, und somit die Menschenwürde, unantastbar ist. Alle BRD-Verwaltungsorgane haben die Pflicht, die umfassende Menschenwürde unter Beachtung der Menschenrechte zu schützen und zu achten.

Müssen wir in Rechtsachen der Bürger Grundrechtsverletzungen feststellen, streben wir ohne Militanz eine sorgfältige, schnelle und beharrliche Aufdeckung von universellen Menschenrechtsverstößen an. Die Organisation untersucht Menschenrechtsverstöße unparteiisch. Als juristische Sachverständige treten wir auch in der Öffentlichkeit auf, wenn von Grundrechtsverletzungen betroffene Menschen nach verkündetem Unrecht gegen sie von ihrem grundgesetz- und/oder verfassungsrechtlichem Widerstand gemäß RÖMISCHES STATUT DES INT. STRAFGERICHTSHOFS nach Art. 7 IStGB als Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 20 IV, 25, 100 II GG) Gebrauch machen.

Das "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" ist keine Verfassung, sondern ein Organisationsstatut für eine Übergangszeit. Der Zweite Weltkrieg ist nie wirklich beendet worden. Es gibt keinen Friedensvertrag zwischen Deutschland und den Alliierten. Die BRD steht unter Diktat der Alliierten. In Westdeutschland stehen nach wie vor alliierte Truppen. Deutschland ist seit > 60 Jahren unterdrückt.

Wir nutzen als Menschenrechtswächter die einzige rechtlich legitime Möglichkeit des deutschen Volkes, die das Volk hat, um sich in Notstandszeiten für Staat und Staatsvolk organisieren zu müssen, wenn der Staat nicht erreichbar ist. (Haager Landkriegsordnung 1907). Denn die Zahl der Menschenrechtsverletzungen, sowie der willkürlichen Einschränkungen der Grundrechte durch die Gesetzgebung und die Verwaltung wird immer umfangreicher. Die Registrierung vieler Mitglieder ist die Bestätigung, dass die Gründung des Vereins die richtige Entscheidung war.