Zitat:

"Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, daß der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt."

Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern

Der Begriff „Staat“ bedeutet nach Völkerrecht „Privatrecht“.

Staatsangehörigkeit ist profanes Privatunrecht.

Personen haben einen Ausweis in den "Staaten" und müssen sich als Angehörige (Sklave - angehören) ausweisen.

Die Länder der Bundesrepublik auf Deutschland sind dem Grundgesetz nicht beigetreten, sondern behaupten, ein eigenes Volk zu haben. In den Ländern der Bundesrepublik gibt es aber kein eigenes Staatsangehörigkeits- und kein eigenes Staatsbürgerschaftsgesetz.

Organe sind nicht rechts- und handlungsfähig ohne ein moralisches Volk. Die Länder sind Länder, keine Staaten. Die Gebietskörperschaften sind unechte Gebietskörperschaften mit juristischen Personen nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz des Bundes, denn der Bund kann nur juristische Personen verwalten.

Bürger sind in der Bundesrepublik auf Deutschland juristische Personen im Rechtstand vom 31.12.1937 der NS-Ideologie gemäß Art. 116 GG, was den Art. 1 (2), 79 (3), 139 GG in der verpflichtenden Ewigkeitsklausel widerspricht.

Einwohner haben keine Bürgerrechte und sind auch kein Volk. Einwohner sind keine Menschen, sondern Arbeiter, juristische Personen. Einwohner haben nach dem Meldegesetz eine Hauptwohnung aber keinen Wohnsitz, der in § 7 BGB vorgeschrieben ist. Die Landesverfassung ist ungültig, da das BGB nicht anwendbar ist.


Was ist ein Mensch? Was ist eine Person? Sind Sie sich unsicher in der Definition?

Der Newsletter von November 2012 gibt Aufschluß. Hier downloaden….

Erkennen Sie sich als natürlich-freier Mensch?
oder
Sind Sie eine Person?

Wissen Sie`s?

Kann eine juristische Person im Umkehrschluß ein Mensch sein? Sind Sachen wahlberechtigt? Tragen Fiktionen Verantwortung für die Folgen ihrer Wahl? Prüfen Sie Ihr eigenes Wissen, aber auch das Ihrer Mitmenschen durch das Definieren von Begrifflichkeiten.

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Staaten sind Verwaltungen. Trennung von Staat und Bekenntnisgemeinschaften ist Laizität. Originäres Recht steht nach der Laizität über Privatrecht der gesellschaftlichen Staaten.

Menschen treten zu den universalen Menschenrechten als Zugehörige (Gleichberechtigung - zugehören) bei. Der Mensch ist die moralische Botschaft des Schöpfers auf Erden, er ist Grenze und Gesetz in der Welt. Der Mensch besitzt alle Freiheitsrechte in sich gegen staatliche und unmoralische Willkür und ist gemeinschaftlich-moralischer Verwalter der Erde als Träger von originären Rechten und Pflichten.

Menschen sind grob in drei Kategorien einzuteilen:

  • die wenigen, die dafür sorgen, daß etwas geschieht,
  • die vielen, die zuschauen, wie etwas geschieht und
  • die überwältigende Mehrheit, die keine Ahnung hat, was überhaupt geschieht

 

(Karl Weinhofer)

Das deutsche Volk bekennt sich zu den Menschenrechten (Art. 1 (2) GG). Deutschland ist de facto völkerrechtlich ein verbriefter, originärer, bekennender Konfessionsstaat (lateinisch: confessio = „Geständnis, Bekenntnis“), verbrieft im Grundrecht der Bundesrepublik.

Nach Völkerrecht besteht eine originäre Gebietskörperschaft aus natürlichen Menschen.


Das Völkerrecht des freiwerdenden Menschen ist ein religiöses Recht nach


"bona vacantia" (erblose Nachlassmassen)


Der Gerichtshof der Menschen ist der Gerichtsstand des originären Rechts. Der natürlich-freie Mensch hat Rechte. Das originäre Recht hat besondere Rechte festzustellen und durchzusetzen:

  • Recht auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren
  • Recht auf eine wirksame Beschwerdemöglichkeit


gegen rechtswidrige Anwendung (Terror) von Staatsgewalt!

Ziel ( kategorischer Imperativ)

Repression
o den Verantwortlichen für sein Verhalten zu bestrafen
Spezialprävention
o ihn davon abzuhalten, erneut dieses rechtswidrige Verhalten fortzusetzen
Generalprävention
o auch andere davon abzuhalten